Ein Wohnungswechsel erfordert viel Aufmerksamkeit, Sorgfalt und eine korrekte Planung. Wer aus einem Eigenheim in die Mietwohnung zieht, muss sich zum ersten Mal in seinem Leben ausführlich mit dem Mietrecht und den Rechten des Mieters sowie des Vermieters beschäftigen. Das kostet Nerven, da nicht alle Klauseln im Vertrag verständlich sind und da es gerade bei Einschränkungen in persönliche Vorstellungen schnell zu Problemen kommen kann.
Wer stressfrei umziehen und sich in seinen neuen vier Wänden wohlfühlen möchte, sollte bereits auf der Wohnungssuche sorgfältig vorgehen. Nicht jede Wohnung passt automatisch zu jedem Mieter und nicht jeder Mieter fühlt sich in jeder Hausgemeinschaft wohl. Damit es im Endeffekt nicht zu Streit und Ärger mit der Nachbarschaft kommt, sollte man bei der Wohnungsbesichtigung auch das Umfeld checken. Ist eine geeignete Mietwohnung gefunden und der Vertrag vor der Unterzeichnung beider Parteien geprüft, geht es an die eigentliche Planung und Vorbereitung auf den Umzug. Im Regelfall vergehen vom Auszug aus der alten bis zum Einzug in die neue Wohnung drei Monate, also genau der Zeitraum, der in Form einer Kündigungsfrist für den bisherigen Wohnraum einzuhalten ist. Diese Zeit reicht für alle Vorbereitungen, die Bestellung eines Umzugsautos oder die Beauftragung einer Spedition sowie die Einholung von Informationen zu rechtlichen Aspekten in der neuen Wohnung aus.
Neuanmeldungen und Ummeldungen müssen nicht bis zum Umzugstermin warten. Gut und stressfrei entscheidet, wer sich lange vor dem Umzug eine Checkliste mit allen bestehenden und notwendigen neuen Verträgen anlegt. Die Ummeldung der Anschrift kann präventiv im Voraus geschehen und auf den Tag des Umzugs datiert werden. Ein Nachsendeauftrag bei der Post sorgt für den nahtlosen Übergang der Brief- und Paketzustellung. Bestehen wohnungsbezogene Versicherungen, werden diese auf den neuen Mietvertrag übernommen oder bei Bedarf rechtzeitig gekündigt. Ob der Internet- und TV Anschluss ebenfalls umziehen oder gekündigt werden, hängt von der Verfügbarkeit und den vertraglichen Möglichkeiten ab. In vielen Fällen ist der Umzug der optimale Zeitpunkt für einen Neuvertrag zu günstigeren Konditionen. Vor allem wenn der bisherige Anbieter die Leistungen am neuen Standort nicht erbringen kann besteht die Chance, diesen Umstand für einen Vertrag mit günstigeren Preisen zu nutzen und die Kündigung wegen Umzug vorzunehmen
Mit diesem Thema sollten sich potenzielle Neumieter sehr intensiv beschäftigen. Auch hier unterscheidet sich das Leben im Eigentum von einer Wohnung, deren Eigentümer nicht man selbst ist. Ruhezeiten, die Nutzung der Außenanlagen und die Reinigung von Treppenhäusern sind nur ein paar Beispiele, über die sich Mieter im Mietrecht informieren können. Der Mietvertrag beinhaltet zwar alle essenziellen Informationen, doch ob er auch rechtskonform ist, erfährt ein potenzieller Mieter ohne juristische Expertise meist erst beim selbstständigen Blick in die Rechtsprechung. Zu den häufigsten Fragen, auf die im Mietrecht klare Antworten zu finden sind, gehören:
- Dürfen Haustiere mit umziehen? - Was ist, wenn der Vermieter die Haltung von Hunden per Mietvertrag verbietet? - Darf an der Wohnungstür ein zusätzliches Sicherheitsschloss angebracht werden? - Darf man auf dem Balkon grillen? - Gibt es Vorschriften für die Fenster-Dekorationen? - Wie laut ist Zimmerlautstärke? - Gilt ein im Mietvertrag festgeschriebenes Rauchverbot wirklich? Das sind ein paar Beispiele für Informationen, die man sich am besten aus dem Mietrecht holt. Denn auch wenn der Vermieter der Eigentümer ist, darf er nicht in die persönliche Privatsphäre des Mieters eindringen und ihm prinzipiell alles verbieten. Sicherheitsriegel und Kettenschlösser benötigen Bohrungen in der Tür und im Rahmen. Hier sollte der Vermieter gefragt werden. Ein Rückbau nach Auszug ist nicht ohne Weiteres möglich und kann dem Mieter als Beschädigung der Mietsache ausgelegt werden. Ähnlich verhält es sich bei der Anbringung von Jalousien im Fensterrahmen. Doch hier kann auf Bohrungen generell verzichtet und sich für Jalousien ohne Bohren entschieden werden. Über dem Fensterstock angebrachte Gardinenstangen mit dicken Vorhängen gehören im Bereich Wohntrends der Vergangenheit an. Doch Sonnen- und Sichtschutz sorgt für Wohlbefinden und den Blickschutz in den eigenen vier Wänden. In der Rubrik Jalousien ohne Bohren und auch bei Gardinen gibt es eine riesige Auswahl an Stilen, an Materialien und Designs. Ein Gespräch mit dem Eigentümer der Mietwohnung kann daher in puncto Fenster-Dekoration vernachlässigt werden. In den meisten Mietwohnungen sind heute Kunststofffenster verbaut. Würde eine Bohrung im Rahmen vorgenommen werden, wären die Schäden bei Auszug nicht rückgängig zu machen. Allein aus diesem Grund und unter den dekorativen Aspekten sind Rollos, Jalousien und Gardinen ohne Bohrungen immer die bessere Entscheidung. Kleintiere sind prinzipiell erlaubt, ist im Mietrecht verankert. Eine Anmeldung von Hamstern, Zwergkaninen und Co. ist bei "üblicher Kleintierhaltung" nicht nötig. Bei Hunden und Katzen wurde das Mitspracherecht des Eigentümers mit einer in 2013 vorgenommenen Gesetzesänderung entschärft. Doch wenn die Nachbarn mit dem Hund oder der Katze nicht einverstanden sind, kommt es im Regelfall immer zu Streitigkeiten und letztendlich zu Ärger mit dem Vermieter. Ein generelles Verbot für den Umzug mit dem Vierbeiner im Mietvertrag ist nicht rechtens. Um Problemen zukunftsperspektivisch aus dem Weg zu gehen, sollten potenzielle Mieter dennoch vor der Vertragsunterzeichnung offen sein und den im Haushalt lebenden Hund oder die Katze ansprechen. Wenn sich ein Vermieter strikt gegen die vierbeinigen Mitmieter ausspricht, hilft oftmals nur die Anerkenntnis und die Suche nach einer neuen Wohnung. Wichtig ist auch, dass eine erteilte "Erlaubnis" bei Beschwerden der Nachbarn jederzeit zurückgenommen werden kann. Hier hilft oftmals nur noch die richterliche Entscheidung, nach der ein unbeschwertes Zusammenleben der Hausgemeinschaft allerdings nicht mehr möglich ist.
In der Vergangenheit war der Eigentümer die höhere Gewalt und ein Entscheider, der Verbote aussprechen und das Mietrecht zu seinen Gunsten auslegen konnte. Das ist heute nicht mehr so. Dennoch sollten Mieter nicht vergessen, dass Unstimmigkeiten meist zu eigenen Lasten gehen und für Unwohlsein im neuen Zuhause sorgen. Wer zum Beispiel einen Mietvertrag für eine Nichtraucherwohnung unterzeichnet und beim Rauchen am Fenster von einem Nachbarn beim Eigentümer gemeldet wird, muss zwangsläufig mit Ärger - in der Hausgemeinschaft und durch den Vermieter - rechnen. Auch wenn ein solches Gesetz nicht im Mietrecht verankert ist und die Privatsphäre des Mieters betrifft, sind vor dem Richter endende Fälle bekannt und keine Seltenheit. Am besten sind potenzielle Mieter bereits auf der Wohnungssuche ehrlich. Sollte ein Vermieter auf die Vermietung der Wohnung nur an Nichtraucher bestehen, empfiehlt es sich für Raucher, den Vertrag nicht zu unterzeichnen und lieber weiter zu suchen. Gleiches gilt auch für Haustierhalter. Der Vermieter darf die Persönlichkeitsrechte des Mieters nicht verletzen und sitzt dennoch am sprichwörtlich längeren Hebel, wenn es zu Beschwerden von anderen Mietern kommt.
Fakt ist: In der Auswahl der Wandfarbe hat der Vermieter kein Mitspracherecht. Anders verhält es sich beim Fußboden, der zur Mietsache gehört und nicht beschädigt werden darf. Auch bei Bohrungen in Fenster und Türen kann der Eigentümer verneinen und den Mieter zu einer anderen Lösung auffordern. Mit Jalousien ohne Bohren ist die Problematik von Löchern in Fensterrahmen aus der Welt geschafft. Damit nicht nur der Umzug in die Mietwohnung, sondern auch das Leben in der neuen Wohnung angenehm und stressfrei wird, sollte man die Suche mit Sorgfalt und Antworten auf alle wichtigen Fragen vornehmen. Nachträglicher Ärger sorgt immer für Unmut und kann durchaus teuer werden.
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AutorDavid Beich Archiv
October 2019
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