Kleintiere sind prinzipiell erlaubt, ist im Mietrecht verankert. Eine Anmeldung von Hamstern, Zwergkaninen und Co. ist bei "üblicher Kleintierhaltung" nicht nötig. Bei Hunden und Katzen wurde das Mitspracherecht des Eigentümers mit einer in 2013 vorgenommenen Gesetzesänderung entschärft. Doch wenn die Nachbarn mit dem Hund oder der Katze nicht einverstanden sind, kommt es im Regelfall immer zu Streitigkeiten und letztendlich zu Ärger mit dem Vermieter. Ein generelles Verbot für den Umzug mit dem Vierbeiner im Mietvertrag ist nicht rechtens. Um Problemen zukunftsperspektivisch aus dem Weg zu gehen, sollten potenzielle Mieter dennoch vor der Vertragsunterzeichnung offen sein und den im Haushalt lebenden Hund oder die Katze ansprechen. Wenn sich ein Vermieter strikt gegen die vierbeinigen Mitmieter ausspricht, hilft oftmals nur die Anerkenntnis und die Suche nach einer neuen Wohnung. Wichtig ist auch, dass eine erteilte "Erlaubnis" bei Beschwerden der Nachbarn jederzeit zurückgenommen werden kann. Hier hilft oftmals nur noch die richterliche Entscheidung, nach der ein unbeschwertes Zusammenleben der Hausgemeinschaft allerdings nicht mehr möglich ist.
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AutorDavid Beich Archiv
October 2019
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