In der Vergangenheit war der Eigentümer die höhere Gewalt und ein Entscheider, der Verbote aussprechen und das Mietrecht zu seinen Gunsten auslegen konnte. Das ist heute nicht mehr so. Dennoch sollten Mieter nicht vergessen, dass Unstimmigkeiten meist zu eigenen Lasten gehen und für Unwohlsein im neuen Zuhause sorgen. Wer zum Beispiel einen Mietvertrag für eine Nichtraucherwohnung unterzeichnet und beim Rauchen am Fenster von einem Nachbarn beim Eigentümer gemeldet wird, muss zwangsläufig mit Ärger - in der Hausgemeinschaft und durch den Vermieter - rechnen. Auch wenn ein solches Gesetz nicht im Mietrecht verankert ist und die Privatsphäre des Mieters betrifft, sind vor dem Richter endende Fälle bekannt und keine Seltenheit. Am besten sind potenzielle Mieter bereits auf der Wohnungssuche ehrlich. Sollte ein Vermieter auf die Vermietung der Wohnung nur an Nichtraucher bestehen, empfiehlt es sich für Raucher, den Vertrag nicht zu unterzeichnen und lieber weiter zu suchen. Gleiches gilt auch für Haustierhalter. Der Vermieter darf die Persönlichkeitsrechte des Mieters nicht verletzen und sitzt dennoch am sprichwörtlich längeren Hebel, wenn es zu Beschwerden von anderen Mietern kommt.
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AutorDavid Beich Archiv
October 2019
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